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   LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03   

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LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03 (https://dejure.org/2004,9109)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.09.2004 - 8 Sa 8/03 (https://dejure.org/2004,9109)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. September 2004 - 8 Sa 8/03 (https://dejure.org/2004,9109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags aus zeitlich begrenzter Verfügbarkeit von Drittmitteln; Finanzierung aus Bundesmitteln und Einordnung als Drittmittelprojekt; Befristung des Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bei Einsatz ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 242; ; BGB § 611; ; BGB § 613; ; BeschFG § 1 V 2; ; KSchG § 7; ; HRG § 57 b; ; HRG § 57 b II; ; HRG § 57 b II Nr. 2; ; HRG § 57 b II Nr. 4; ; HRG § 57 b V; ; HRG § 57 c; ; HRG § 57 c II; ; HRG § 57 d; ; HRG § 57 e; ; HRG § 57 f; ; BAT § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittmittelbefristung bei Übertragung projektfremder Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03
    Der Anspruch ergibt sich aus den §§ 611, 613 BGB i. V. m. § 242 BGB, wobei die Generalklausel des § 242 BGB durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG ausgefüllt wird (BAG v. 27.2. 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122, 134f = NZA 85, 702).

    Im Urteil vom 8.4.1992 (7 AZR 135/91 - NZA 93, 694) hat das BAG bestätigt, dass die im Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.2.1985 (aaO) entwickelten Grundsätze zum Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits auch dann entsprechend gelten, wenn die Parteien darüber streiten, ob ein Arbeitsverhältnis durch Ablauf einer vereinbarten Frist endete.

  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 645/97

    Befristung nach HRG - Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03
    Im Urteil vom 15.4.1999 (7 AZR 645/97 - BAGE 91, 206 = MDR 99, 1514) hat das BAG eine von der dortigen Klägerin behauptete projektfremde Tätigkeit im Umfang von 25 % ihrer Arbeitszeit für unschädlich gehalten.

    Als maßgeblich hat das BAG in beiden Entscheidungen auf die Interessen des Drittmittelgebers abgestellt (Urt. v. 22.11.95, aaO, zu III 3 d. Gr.; Urt. v. 15.4. 1999, aaO, zu I 2 a d. Gr.).

  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 248/95

    Befristungsgrund der Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03
    Dass die Finanzierung aus Bundesmitteln erfolgte, also vom Unterhaltsträger der Forschungseinrichtung, bei welcher der Kläger beschäftigt wurde, steht der Einordnung als Drittmittelprojekt nicht entgegen (BAG, Urt. v. 22.11.1995 - 7 AZR 248/95 - BAGE 81, 300 = NZA 96, 1092 für § 57 b II Nr. 4 HRG).

    Im Urteil vom 22.11.1995 (7 AZR 248/95 - BAGE 81, 300 = NZA 96, 1092) wurde ausgeführt, dass für § 57 b II Nr. 4 HRG kein zeitliches Zusammenfallen von tatsächlicher Beschäftigung und projektbezogener Vergütung erforderlich sei.

  • BAG, 07.04.2004 - 7 AZR 441/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mehrbedarf - Drittmittel

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03
    3) Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann sich ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags aus der zeitlich begrenzten Verfügbarkeit von Drittmitteln ergeben (BAG, Urt. v. 28.5. 1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122 = NZA 86, 820; Urt. v. 7.4. 2004 - 7 AZR 441/03 - EzA SD 2004, 14, 7 - 9).

    Voraussetzung dafür ist, dass die Drittmittel von vornherein lediglich für eine genau bestimmte Zeitdauer bewilligt sind und anschließend wegfallen sollen (BAG v. 7.4. 2004 - 7 AZR 441/03 - EzA SD 2004, 14, 7 - 9).

  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03
    Im Urteil vom 8.4.1992 (7 AZR 135/91 - NZA 93, 694) hat das BAG bestätigt, dass die im Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.2.1985 (aaO) entwickelten Grundsätze zum Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits auch dann entsprechend gelten, wenn die Parteien darüber streiten, ob ein Arbeitsverhältnis durch Ablauf einer vereinbarten Frist endete.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03
    Der Begriff des sachlichen Grundes, welcher seiner Entstehung nach zur Abgrenzung von zulässigem Gebrauch einer Vertragsform von unzulässiger Umgehung zwingender Arbeitnehmerschutznormen diente (grundlegend: BAG - GS v. 12.10.1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = NJW 61, 798), legt eine wertende Betrachtung des Einzelfalles näher.
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (zuletzt: Urt. v. 10.3. 2004 - 7 AZR 402/03 - NZA 04, 925 m. w. N.) bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrags auf ihre Rechtfertigung zu prüfen.
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 581/84

    Arbeitsverhältnis: Befristung im Rahmen von "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03
    3) Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann sich ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags aus der zeitlich begrenzten Verfügbarkeit von Drittmitteln ergeben (BAG, Urt. v. 28.5. 1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122 = NZA 86, 820; Urt. v. 7.4. 2004 - 7 AZR 441/03 - EzA SD 2004, 14, 7 - 9).
  • BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 316/92
    Auszug aus LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03
    Das ergibt sich aus der Formulierung, die Befristung der in dem Drittmittelprojekt beschäftigten Mitarbeiter könne gerechtfertigt sein (vgl. z. B. BAG, Urt. v. 17.2. 1993 - 7 AZR 316/92 - EzB BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 42).
  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 560/91

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Fachhochschulassistenten

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.09.2004 - 8 Sa 8/03
    Dem Arbeitsvertrag muss aber zu entnehmen sein, auf welche Gründe die Befristung gestützt wird und welchem Tatbestand des § 57b II HRG die Gründe zuzuordnen sind (BAG v. 19.8. 1998 - 7 AZR 560/91 - BAGE 71, 118 = NZA 93, 311).
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 760/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis nach dem HRG - Drittmittelforschung

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92

    Keine Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats bei

  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 81/05

    Befristung - Mitwirkung an einem Forschungsprojekt

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 6. September 2004 - 8 Sa 8/03 - aufgehoben.
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